{"id":2909,"date":"2018-09-06T12:36:58","date_gmt":"2018-09-06T10:36:58","guid":{"rendered":"https:\/\/firearms-united.com\/?p=2909"},"modified":"2018-09-06T13:05:39","modified_gmt":"2018-09-06T11:05:39","slug":"eugunban-implementation-in-france","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/eugunban-implementation-in-france\/","title":{"rendered":"#EUGunban: Umsetzung in Frankreich"},"content":{"rendered":"<strong>Die EU-Waffenrichtlinie (EUGunban), im November 2015 nur wenige Tage nach dem Anschlag in Frankreich pr\u00e4sentiert, wurde nach einem langem, harten Kampf in Br\u00fcssel mit vielen \u00c4nderungen im M\u00e4rz 2017 verabschiedet und soll in allen EU-L\u00e4ndern bis zum 1. September in nationales Gesetz umgesetzt werden. In Frankreich ist der Zeitplan eingehalten worden.<\/strong><\/p>\n<h2>EUGunban: Anspruch des Rats<\/h2>\n<p>Der Europ\u00e4ische Rat lobte sich selber mit einer Pressemitteilung und einem Video, dass neue H\u00fcrden f\u00fcr den legalen Waffenbesitz eingef\u00fchrt werden.\u00a0Er behauptet, dass \u201cdie zivile Verwendung der gef\u00e4hrlichsten halbautomatischen Schusswaffen verboten sei\u201d und dass alle Schreckschusswaffen nun registriert werden m\u00fcssen. Beides w\u00fcrde den Terrorismus bek\u00e4mpfen, da nun Kriminelle schwerer an Waffen k\u00e4men.<\/p>\n<p>Wir berichteten im Mai 2017: <a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eugunban-rat-lobt-sich-durch-pressemitteilung-und-video\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link<\/a><\/p>\n<div id=\"attachment_3563414\" style=\"width: 1571px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-3563414\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-3563414\" src=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/eu-council-gunban.png\" alt=\"\" width=\"1561\" height=\"267\" data-wp-pid=\"3563414\" \/><p id=\"caption-attachment-3563414\" class=\"wp-caption-text\">Screenshot Video &#8211; Europ\u00e4ischer Rat Mai 2017<\/p><\/div>\n<h2>EUGunban: Realit\u00e4t im Parlament<\/h2>\n<p>Es wurden zum Gl\u00fcck weder alle vollautomatische Waffen in Museen und privaten Sammlungen verboten, noch konnte ein Verbot von den &#8222;gef\u00e4hrlichsten halbautomatischen Waffen&#8220; durchgesetzt werden. Stattdessen hat man einige Schusswaffen aus der Kategorie B (mit Lizenz erlaubt) in die Kategorie A (verboten, nur mit Sondergenehmigung erlaubt) verschoben. Zudem gelten nun hohe Anforderungen an deaktivierte Waffen und Salutwaffen, die vormals frei ab 18 Jahren erh\u00e4ltlich waren, sowie an gro\u00dfen Magazinen.<\/p>\n<p>Wir berichteten im M\u00e4rz 2017:\u00a0<a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eu-gunban-genehmigt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EUGunban ohne \u00c4nderungen genehmigt<\/a><\/p>\n<h2>EUGunban: Umsetzung in Frankreich<\/h2>\n<p>Wie eventuell allen bekannt ist, war Frankreich, zusammen mit Schweden und Deutschland, eines der L\u00e4nder beim EUGunban, welches die sch\u00e4rfsten Forderungen stellte. Von daher ist sehr interessant zu sehen, wie Frankreich die EU-Waffenrichtlinie nach Wechsel der Regierung umgesetzt hat. Das neue Gesetz wurde am 29. Juni 2018 ver\u00f6ffentlicht und ist bereits mit <a href=\"https:\/\/www.service-public.fr\/particuliers\/vosdroits\/N287\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragen &amp; Antworten Seiten<\/a> online pr\u00e4sent. Da viele Fragen dennoch offen bleiben, hat der <strong>Firearms-United Partner UNPACT<\/strong> sich dieser angenommen: <a href=\"http:\/\/www.unpact.net\/decret-applique.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link<\/a><\/p>\n<p>Hier nun die wichtigsten \u00c4nderungen der EU mit Anmerkungen zum deutschen Recht:<\/p>\n<h3>Kategorie A6 : EUGunban mit Altbesitz<\/h3>\n<div style=\"width: 361px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eu-gunban-genehmigt\/\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"\" src=\"https:\/\/www.gunsweek.com\/sites\/default\/files\/styles\/content\/public\/archive\/contents\/current\/news\/eu-gun-ban-approved\/Gunban-4.jpg\" alt=\"Demilitarisierte Schusswaffen sind leider f\u00fcr immer verloren\" width=\"351\" height=\"191\" \/><\/a><p class=\"wp-caption-text\">Demilitarisierte Schusswaffen sind leider f\u00fcr immer verloren Foto von Oleg Volk auf GunsWeek<\/p><\/div>\n<p>Das sind die\u00a0<strong>entmilitarisierten<\/strong>\u00a0Schusswaffen: jene Waffen, die urspr\u00fcnglich automatisch waren und von Milit\u00e4r- und Polizeiorganisationen benutzt wurden, dann von den Regierungen verkauft, von Verteilern gekauft, auf halbautomatisch umgebaut und auf dem zivilen Markt verkauft wurden.<\/p>\n<p>Keine neue entmilitarisierte Schusswaffe wird mehr auf dem legalen Markt landen. Aber moderne Repliken dieser Schusswaffen, auch solche, die mit einer kleinen Anzahl von Komponenten aus den urspr\u00fcnglichen Schusswaffen gebaut wurden,\u00a0gelten nicht als entmilitarisierte Schusswaffen\u00a0und sind daher nicht von diesem Verbot abgedeckt.<\/p>\n<p>Die franz\u00f6sische <strong>&#8222;Altbesitz-Klausel&#8220;<\/strong> erlaubt den weiteren Besitz, jedoch keinen Verkauf, nur die \u00dcberlassung an H\u00e4ndler, die mit Kategorie-A-Waffen handeln d\u00fcrfen. <em>(Analog zu unseren Vollautomaten 1972<\/em>).<\/p>\n<h3>Kategorie A7\u00a0: EUGunban f\u00fcr J\u00e4ger<\/h3>\n<div style=\"width: 360px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eu-gunban-genehmigt\/\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"\" src=\"https:\/\/www.gunsweek.com\/sites\/default\/files\/styles\/content\/public\/archive\/contents\/current\/news\/eu-gun-ban-approved\/Gunban-3.jpg\" alt=\"B7 Gewehre werden in Magazinkapazit\u00e4t begrenzt, aber nicht verboten\" width=\"350\" height=\"287\" \/><\/a><p class=\"wp-caption-text\">B7 Gewehre werden in Magazinkapazit\u00e4t begrenzt, aber nicht verboten Foto von Oleg Volk auf GunsWeek<\/p><\/div>\n<p>Diese Kategorie deckt alle halbautomatischen Zentralfeuer-Kurzwaffen und -Langwaffen ab, wenn sie mit einem<strong>\u00a0Magazin ausgestattet sind, das \u00fcber 10 Patronen f\u00fcr Langwaffen oder \u00fcber 20 Patronen f\u00fcr Kurzwaffen<\/strong>\u00a0aufnehmen kann.<\/p>\n<p>Wer eine neue Waffe erwerben m\u00f6chte, muss ein <strong>Zertifikat des\u00a0franz\u00f6sischen Sch\u00fctzenverbands FFTir<\/strong>\u00a0(Monopolverband) vorlegen.<\/p>\n<p>Bei einem <strong>festen<\/strong> Magazin muss der Alt-Besitzer ebenfalls ein FFTir-Zertifikat vorlegen, dass diese Waffe die f\u00fcr die Aus\u00fcbung einer offiziell anerkannten Disziplin erforderlichen Spezifikationen erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>Alle franz\u00f6sischen Sportsch\u00fctzen k\u00f6nnen weiterhin austauschbare Magazine mit mehr als 10 Sch\u00fcssen besitzen und nutzen.<\/strong> Nur die Menge ist reglementiert auf 10 gro\u00dfe Magazine pro Waffe.<\/p>\n<p>Langwaffen-Magazine \u00fcber 30 Schuss und Kurzwaffen-Magazine \u00fcber 20 Schuss gibt es nur noch f\u00fcr IPSC-Sch\u00fctzen (Tir Sportif de Vitesse : TSV).<\/p>\n<p>Zum Kauf neuer gro\u00dfer Magazine ist die Vorlage der Sportsch\u00fctzenlizenz erforderlich.<\/p>\n<p>Halbautomaten im <strong>Randfeuerkaliber<\/strong> bleiben in Frankreich in der Kategorie B, egal welches Magazin eingesetzt ist. (<em>Die Umsetzung der Richtlinie w\u00e4re der richtige Zeitpunkt, endlich das unsinnige Verbot von KK-Halbautomaten f\u00fcr Sportsch\u00fctzen in Deutschland aufzuheben, das es nicht mal in England gibt.<\/em>)<\/p>\n<h3>Kategorie A8:\u00a0EUGunban mit limitiertem Altbesitz<\/h3>\n<div style=\"width: 362px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eu-gunban-genehmigt\/\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"\" src=\"https:\/\/www.gunsweek.com\/sites\/default\/files\/styles\/content\/public\/archive\/contents\/current\/news\/eu-gun-ban-approved\/Gunban-6.jpg\" alt=\"Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein\" width=\"352\" height=\"190\" \/><\/a><p class=\"wp-caption-text\">Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein Foto von Oleg Volk auf GunsWeek<\/p><\/div>\n<p>Eine neue Kategorie von verbotenen Schusswaffen umfasst jene Langwaffen, deren Gesamtl\u00e4nge durch die Verwendung eines Faltschafts, Teleskopschafts oder leicht zu entfernenden Schafts auf unter 60 cm reduziert werden kann.<\/p>\n<p>Die franz\u00f6sische <strong>&#8222;Altbesitz-Klausel&#8220;<\/strong> erlaubt den kurzfristigen Besitz mit der Auflage, die Gesamtl\u00e4nge vom B\u00fcchsenmacher auf mindestens 60 cm modifizieren zu lassen.<\/p>\n<p>In Frankreich werden Lizenzen nach f\u00fcnf Jahren verl\u00e4ngert. F\u00fcr A8 Waffen ist diese Verl\u00e4ngerung (im Gegensatz zu A7) ausgeschlossen.\u00a0 (<em>Analog zum deutschen Verbot der zu kurzen L\u00e4ufe und Sch\u00e4fte f\u00fcr Vorderschaft-Repetierflinten 2003<\/em>).<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Kategorie B\/C:\u00a0EUGunban f\u00fcr J\u00e4ger<\/h3>\n<p>Die Franzosen haben die Gelegenheit genutzt, um einige Waffen von C nach B oder von B nach C zu verlegen. Hierbei wird insbesondere auf Laufl\u00e4nge (60 cm), Gesamtl\u00e4nge (80 cm) und Magazinkapazit\u00e4t (5 Schuss) Wert gelegt.<\/p>\n<p>Dies kann man anhand der <a href=\"https:\/\/www.verney-carron.com\/decret_2018-542\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemeldung des Herstellers Verny-Carron<\/a> sehen. Dieser bietet an, bei bestimmten Jagdflinten die Magazinkapazit\u00e4t zu verringern und\/oder die L\u00e4ufe zu verl\u00e4ngern, damit diese Waffen <strong>weiterhin mit jagdlicher Lizenz<\/strong> besessen werden d\u00fcrfen. Zudem best\u00e4tigt er, dass ein bestimmter Waffentyp trotzdem in C bleibt, obwohl drei Eigenschaften nicht zutreffen, sowie, dass bestimmte B-Waffen jetzt in C gerutscht seien. Auch hier haben die Franzosen wieder wesentlich mehr Kategorien als die EU-Waffenrichtlinie, was der Harmonisierung im Binnenmarkt nicht unbedingt zutr\u00e4glich ist.<\/p>\n<h3>Kategorie C6:\u00a0EUGunban f\u00fcr Dekowaffen<\/h3>\n<p>Die wichtigste Neuerung ist, dass vormals frei erh\u00e4ltliche <strong>Dekowaffen nun nur noch mit Lizenz<\/strong> besessen werden d\u00fcrfen. Das war ein Hauptanliegen der EU. Diese wollte urspr\u00fcnglich, dass die Waffen trotz Deaktivierung in der urspr\u00fcnglichen Kategorie verbleiben. Man hatte sich dann f\u00fcr Kategorie C (Registrierung) geeinigt.\u00a0Alle deaktivierten Waffen, die vormals zur Kategorie A, B oder C gez\u00e4hlt wurden, m\u00fcssten innerhalb der n\u00e4chsten Monate registriert werden. Ansonsten macht man sich <a href=\"https:\/\/www.service-public.fr\/particuliers\/vosdroits\/F2246\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">strafbar<\/a> (2 Jahre Gef\u00e4ngnis, 30.000 \u20ac Strafe, Einzug der Lizenz und aller legalen Waffen f\u00fcr die n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre).<\/p>\n<p>Frankreich hat hier eine <strong>einigerma\u00dfen vern\u00fcnftige L\u00f6sung f\u00fcr den Altbesitz<\/strong> gefunden: Nur die Waffen, die nach dem 13. Juni 2017 erworben wurden, m\u00fcssen zwingend registriert werden. Alle anderen nur, falls man sie verkaufen m\u00f6chte &#8211; dann aber auch mit der eventuellen Auflage, sie nach neuem Recht nochmals deaktivieren zu lassen. Dazu kommen noch diverse Vorschriften, die den Sammlern und Reenactors das Leben schwer machen. Weiterlesen hier: <a href=\"http:\/\/www.armes-ufa.com\/spip.php?article2255\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link<\/a><\/p>\n<h3>Kategorie D &#8211; Freie Waffen<\/h3>\n<p>Diese Kategorie wurde von der EU abgeschafft, da mittlerweile auch normale Schrotflinten zur Kategorie C gewandert sind.<\/p>\n<p>Frankreich nutzt jedoch &#8211; wie Tschechien &#8211; diese Kategorie f\u00fcr all die Waffen, die keine Feuerwaffen der Kategorie A bis C sind, jedoch dem Waffenrecht unterliegen und ab 18 Jahre frei erh\u00e4ltlich sind. Dazu geh\u00f6ren in Frankreich <strong>Antikwaffen<\/strong>, neu hergestellte Schreckschusswaffen, Pfefferspray, Elektroschocker, Schwerter, Schlagst\u00f6cke und deaktiviertes &#8222;Kriegsmaterial&#8220;.\u00a0Zu den Antikwaffen z\u00e4hlen Waffen\u00a0bis zum Baujahr 1900, au\u00dfer sie sind explizit der Kategorie A bis C zugeordnet,\u00a0Reproduktionen von <strong>Schwarzpulverwaffen<\/strong>,\u00a0Antikwaffen, die nach 1900 gebaut wurden und auf einer staatlichen Liste stehen.\u00a0<em>(Deutschland sollte dies so \u00e4hnlich \u00fcbernehmen, damit weiterhin einsch\u00fcssige Schwarzpulver-\/B\u00f6llerwaffen ohne Registrierung besessen werden k\u00f6nnen.)<\/em><\/p>\n<h3>Gebrauchtwaffenverkauf erschwert<\/h3>\n<p>Der Verkauf von Privat an Privat darf nur noch unter Aufsicht eines Waffenh\u00e4ndlers oder Vermittlers stattfinden. Auch der Versand von privat an privat ist verboten. <em>(Deutschland arbeitet dagegen an Transaktionsnummern des NWR, die solche Verk\u00e4ufe auch weiterhin erm\u00f6glichen sollen und hat die Auflage des IDENT-Versands bereits eingef\u00fchrt. Daher sollten wir dies nicht \u00fcbernehmen).<\/em><\/p>\n<h3>EUGunban der Salutwaffen vergessen?<\/h3>\n<p>Man\u00a0<a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?type=AMD&amp;format=PDF&amp;reference=A8-0251\/2016&amp;secondRef=107-107&amp;language=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vermisst die neuen Kategorien A9, B8 und C5<\/a> in der <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/affichCodeArticle.do;jsessionid=3289E7279CE3282C6474ADFEED3A49A9.tplgfr24s_1?idArticle=LEGIARTI000037143875&amp;cidTexte=LEGITEXT000025503132&amp;categorieLien=id\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auflistung<\/a>. Darunter fallen s\u00e4mtliche <strong>Salutwaffen<\/strong>, die durch Umbau aus einer Waffe der Kategorie A bis C entstanden sind. Auch diese waren bisher frei verk\u00e4uflich und sind jetzt laut EU-Richtlinie nicht nur registrierpflichtig (C5), sondern sogar genehmigungspflichtig (B8) oder gar komplett verboten (A9).<\/p>\n<p>Da ein Drittel der Waffen, die die Terroristen missbraucht hatten, solche Salutwaffen waren, lagen diese &#8211; f\u00e4lschlich als Schreckschusswaffen betitelten &#8211; Salut- oder Theaterwaffen im Focus der EU Gesetzgebung. Wobei hier zu bemerken ist, dass diese Waffen nicht nach deutschem, franz\u00f6sischem, italienischem, englischem oder finnischem Recht umgebaut waren, welche einen R\u00fcckbau fast verunm\u00f6glichen, sondern viel zu simpel nach slowenischem Recht umgebaut waren. W\u00e4hrend man im Gesetz vieles zu deaktivierten Waffen findet, ist nichts zu Salutwaffen zu finden.<\/p>\n<p>Vielleicht wartet man auch nur ab. Die EU-Kommission ist, nachdem sie 2008 vom Parlament aufgefordert wurde und 2015 eine Studie dazu erstellen lie\u00df, endlich dabei, Regeln f\u00fcr Salut- und Schreckschusswaffen zu erlassen, die &#8211; den Ger\u00fcchten nach &#8211; fast eine 1:1 Kopie der deutschen Regeln sein sollen.<\/p>\n<h3>Was Positives zum Schluss \ud83d\ude09<\/h3>\n<p><strong>Schalld\u00e4mpfer ben\u00f6tigen f\u00fcr Lizenzinhaber keine Papiere mehr.<\/strong> Der lizensierte Besitz der Waffe, f\u00fcr die sie vorgesehen sind, ist ausreichend, um einen Schalld\u00e4mpfer zu erwerben. Dieser wird auch nicht registriert. <em>(Das sollten wir \u00fcbernehmen)<\/em><\/p>\n<p><strong>Hausbesuche zur administrativen \u00dcberpr\u00fcfung der Waffenschr\u00e4nke sind explizit verboten<\/strong>.\u00a0<em>(Das sollten wir \u00fcbernehmen)<\/em><\/p>\n<p><strong>Erb- und Fundwaffen <\/strong>der Kategorie C d\u00fcrfen von jedem behalten werden, der die Waffen einem B\u00fcchsenmacher oder Broker vorlegt und sp\u00e4ter ein \u00e4rztliches Attest einreicht, dass die Eignung zum Waffenbesitz best\u00e4tigt. <em>(Ohne Blockierung wie in Deutschland).\u00a0<\/em>Bei Erb- und Fundwaffen der Kategorie B gibt es etwas h\u00f6here Anforderungen. Wichtig ist hier, dass man innerhalb von drei Monaten Meldung erstattet.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Eventuell hat Frankreich die EU-Studie zur Waffenkriminalit\u00e4t gelesen, die erst <strong>nach<\/strong> der Abstimmung im EU-Parlament ver\u00f6ffentlicht wurde. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die <a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eugunban-rat-lobt-sich-durch-pressemitteilung-und-video\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kriminalit\u00e4t durch die Regeln steigen<\/a> und nicht sinken wird:<\/p>\n<blockquote><p>Der Schusswaffenmarkt d\u00fcrfte w\u00e4hrend des gesamten Feuerwaffenlebenszyklus anf\u00e4llig f\u00fcr Verbrechen sein.\u00a0Alle dreizehn Optionen verzeichnen ein mittleres oder hohes Kriminalit\u00e4tsrisiko.\u00a0Unter den riskantesten\u00a0ist die Einbeziehung bestimmter\u00a0deaktivierter Waffen\u00a0unter der Kategorie A oder unter Kategorie C. Die neuen Auflagen w\u00fcrden die derzeitige Verf\u00fcgbarkeit dieser Waffen einschr\u00e4nken. Infolgedessen besteht die M\u00f6glichkeit, dass Benutzer auf illegale Kan\u00e4le zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen, um ihre deaktivierten Schusswaffen zu behalten oder zu erwerben.\u00a0Das gleiche kann auftreten, wenn das spezifische Verbot in Kraft tritt, dass\u00a0bestimmte halbautomatischer Schusswaffen\u00a0von Kategorie B zu Kategorie A bewegt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Frankreich hat sein M\u00f6glichstes getan, um die halbautomatischen Schusswaffen f\u00fcr Sportsch\u00fctzen zu erhalten und auch den Aufwand und die Kriminalisierung f\u00fcr die Besitzer von deaktivierten Waffen so gering wie m\u00f6glich zu halten.<\/strong><\/p>\n<p>Im Endeffekt haben jetzt \u00fcber 250.000 Franzosen (alle Sportsch\u00fctzen) die Sondererlaubnis f\u00fcr Kategorie A7-Waffen und gro\u00dfe Magazine. Auch werden die allermeisten Altbesitzer von deaktivierten Waffen nicht zu kriminellen Waffenbesitzern, falls sie ihre Waffen nicht registrieren.<\/p>\n<p>In Frankreich hat der Prozess zur Umsetzung im November begonnen und wurde im Juni zum Gesetz. In Deutschland haben wir einen Monat vor der Frist damit noch nicht einmal angefangen. <strong>Es ist zu hoffen, dass wir in vielen Punkten Frankreich folgen,<\/strong> damit die Kriminalit\u00e4t nicht steigt und der Aufwand so gering wie m\u00f6glich bleibt.<\/p>\n<p>Generell w\u00e4re es besser gewesen, wenn die EU gar keine neue Richtlinie erlassen h\u00e4tte, sondern vern\u00fcnftige Regeln f\u00fcr Markierung, deaktivierte Waffen, Alarm- und Salutwaffen erstellt h\u00e4tte. Alle Studien der EU haben genau dieses empfohlen und zudem noch internationale Zusammenarbeit zur Bek\u00e4mpfung des Waffenschmuggels gefordert. All dies hatten auch wir in unserer <a href=\"https:\/\/firearms-united.com\/de\/ia\/\">Folgenabsch\u00e4tzung<\/a> aufgezeigt, die Katja Triebel auf der <a href=\"https:\/\/firearms-united.com\/de\/firearms-directive-conference\/\">Feuerwaffen-Konferenz<\/a> im November 2016 im Parlament pr\u00e4sentiert hatte. Leider hatte der anwesende Repr\u00e4sentant der EU-Kommission kein Interesse, unseren Argumenten zu folgen. Er wollte unbedingt einen EUGunban der halbautomatischen Waffen &#8222;verkaufen&#8220;, wie man am Video oben gut sehen kann.<\/p>\n<p><strong>Dieser Artikel von Katja Triebel erschien zuerst auf der Webseite unseres Partners\u00a0<a href=\"https:\/\/german-rifle-association.de\/eugunban-umsetzung-in-frankreich\/\">German Rifle Association<\/a><\/strong>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Waffenrichtlinie (EUGunban), im November 2015 nur wenige Tage nach dem Anschlag in Frankreich pr\u00e4sentiert, wurde nach einem langem, harten Kampf in Br\u00fcssel mit vielen \u00c4nderungen im M\u00e4rz 2017 verabschiedet und soll in allen EU-L\u00e4ndern bis zum 1. September in nationales Gesetz umgesetzt werden. In Frankreich ist der Zeitplan eingehalten worden. EUGunban: Anspruch des Rats Der Europ\u00e4ische Rat lobte sich &#8230; <a href=\"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/eugunban-implementation-in-france\/\" class=\"more-link\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":2043,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"sfsi_plus_gutenberg_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_show_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_type":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_alignemt":"","sfsi_plus_gutenburg_max_per_row":""},"categories":[9],"tags":[120,202,193],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2909"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2909"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2909\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2932,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2909\/revisions\/2932"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2043"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2909"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2909"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.firearms-united.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2909"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}